Persönliches Budget nach §29 SGB IX – selbstbestimmt leben mit Persönlicher Assistenz
Das Persönliche Budget ist ein Weg, Unterstützung ganz individuell zu gestalten. Nach § 29 SGB IX haben Menschen mit Behinderungen das Recht, anstelle von herkömmlichen Sachleistungen eine Geldleistung zu erhalten. Mit diesem Budget können sie selbst entscheiden, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen und wer sie dabei unterstützt.
Zwei Wege der Organisation
Budgetnehmende können frei entscheiden, wie sie ihre Persönliche Assistenz gestalten:
Dienstleistermodell
- Die gewünschte Unterstützung wird bei einem Assistenz- oder Pflegedienst eingekauft.
- Die Budgetnehmenden sind Kunden und der Dienstleister übernimmt alle Arbeitgeberpflichten
Arbeitgebermodell
- Die Budgetnehmenden stellen ihre persönlichen Assistenzen selbst ein und werden damit offiziell Arbeitgeber.
- Die Budgetnehmenden entscheiden eigenständig über Arbeitszeiten, Dienstpläne und Aufgaben der Assistenzkräfte.
Gleichzeitig müssen Arbeitgeberpflichten erfüllt werden, wie z. B. Arbeitsverträge abschließen, Lohnabrechnungen erstellen, Sozialversicherungsbeiträge abführen und das Personal führen.
Das Persönliche Budget fördert so ein selbstbestimmtes Leben, weil es den Leistungsberechtigten ermöglicht, ihre Unterstützung passgenau auf ihre eigenen Lebensumstände abzustimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Assistenz im Alltag, um Pflege oder um andere Unterstützungsleistungen geht.
Mit dem Persönlichen Budget können Sie also selbst die Verantwortung übernehmen und entscheiden, wie Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aussehen soll.
Unser Verein unterstützt Sie dabei, dieses Recht optimal zu nutzen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!