Mehrere Menschen, darunter eine Person im Rollstuhl, sitzen gemeinsam an einem Tisch, sprechen miteinander und planen Unterstützung im Rahmen des Persönlichen Budgets.

Persönliches Budget nach §29 SGB IX – selbstbestimmt leben mit Persönlicher Assistenz

Das Persönliche Budget ist ein Weg, Unterstützung ganz individuell zu gestalten. Nach § 29 SGB IX haben Menschen mit Behinderungen das Recht, anstelle von herkömmlichen Sachleistungen eine Geldleistung zu erhalten. Mit diesem Budget können sie selbst entscheiden, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen und wer sie dabei unterstützt.

Zwei Wege der Organisation
Budgetnehmende können frei entscheiden, wie sie ihre Persönliche Assistenz gestalten:

Dienstleistermodell

  • Die gewünschte Unterstützung wird bei einem Assistenz- oder Pflegedienst eingekauft.
  • Die Budgetnehmenden sind Kunden und der Dienstleister übernimmt alle Arbeitgeberpflichten

Arbeitgebermodell

  • Die Budgetnehmenden stellen ihre persönlichen Assistenzen selbst ein und werden damit offiziell Arbeitgeber.
  • Die Budgetnehmenden entscheiden eigenständig über Arbeitszeiten, Dienstpläne und Aufgaben der Assistenzkräfte.
  • Gleichzeitig müssen Arbeitgeberpflichten erfüllt werden, wie z. B. Arbeitsverträge abschließen, Lohnabrechnungen erstellen und das Team führen.

Das Persönliche Budget fördert so ein selbstbestimmtes Leben, weil es den Leistungsberechtigten ermöglicht, ihre Unterstützung passgenau auf ihre eigenen Lebensumstände abzustimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Assistenz im Alltag, um Pflege oder um andere Unterstützungsleistungen geht.

Mit dem Persönlichen Budget kannst du also selbst die Verantwortung übernehmen und entscheiden, wie deine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aussehen soll. 

Denkst du das ist zuviel Verantwortung? Perspektive Leben e.V. unterstützt dich Schritt für Schritt dabei diese zu meistern. Für dich kostenlos und ohne Risiko. 

Nimm gerne Kontakt mit uns auf!

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