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STUTTGART (kobinet) Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht an Grundschulen in Baden-Württemberg zunächst einmal für Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Um beim schulischen Ganztag den Bedarfen aller Kinder gerecht zu werden, müssen die Angebote inklusiv ausgerichtet sein, das fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg anlässlich des Tags der Bildung am 24.01.2026. Diesen Anspruch für einen verlässlichen Ganztag für alle Kinder muss das Land erfüllen und die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung zur Verfügung stellen. Denn ein gerechter Zugang zu ganztägiger Förderung ist entscheidend für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, so der Verband.