Weichgespülte Stellungnahme des Bundesrats zum Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet

Bundesratsgebäude
Bundesrat
Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin

Berlin (kobinet) „Der Bundesrat begrüßt die geplante Aufnahme von privaten und öffentlichen Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen für Endkundinnen und Endkunden anbieten, in den Kreis der Normadressaten des Benachteiligungsverbotes nach dem Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in seiner geltenden Fassung enthält nur einen begrenzten Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Darüber hinaus findet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nur auf die in diesem Gesetz abschließend aufgezählten Produkte und Dienstleistungen Anwendung. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Zugänglichkeit von Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter für eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind daher Verbesserungen der geltenden Bestimmungen über die Barrierefreiheit im privaten Bereich zwingend erforderlich.“ So heißt es u.a. in der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die heute am 27. März 2026 im Bundesrat beschlossen wurde. Der Bundesrat hat dabei allerdings verpasst zu empfehlen, die massiven Ausnahmen für Unternehmen zu streichen.

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