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HANNOVER (kobinet) „Zwar setzt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit dem Gesetzentwurf der BGG-Reform wichtige Ziele um, bleibt aber ansonsten weit hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.“ stellt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Annetraut Grote fest. Die BGG-Reform bleibt nach Einschätzung der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit fordern substanzielle Nachbesserungen bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) weit hinter dem Anspruch an echte Barrierefreiheit zurück.