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BERLIN (kobinet) Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche erklärt Awet Tesfaiesus, Mitglied der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Mitglied im Rechtsausschuss, dass dieses Urteil ein überfälliger Warnschuss ist. Nach ihren Worten ist rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kein Kavaliersdelikt. Diskriminierung ist auch auch diesem Gebiet rechtswidrig und hat Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt.