
Foto: ISL – Phil Hubbe
Berlin (kobinet) Die Bundesländer sind jetzt aufgerufen, unverzüglich Bestimmungen zu erlassen, damit behinderte Menschen nicht diskriminiert werden, wenn Ressourcen im Gesundheitswesen knapp werden. Das ist nach Ansicht des Rundes Tisch „Triage“ die Konsequenz aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Triage“, der am 4. November 2025 bekannt gegeben wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die auf Bundesebene 2022 gefundenen Regelungen für nichtig, da die Zuständigkeit nicht in die Bundes-, sondern in die Länderkompetenz falle. Jedoch bleibt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021, demzufolge der Gesetzgeber unverzüglich behinderte Menschen im Fall von Ressourcenknappheit im Gesundheitswesen vor Diskriminierung zu schützen hat, unverändert gültig und muss nun zügig auf Länderebene umgesetzt werden.