
Foto: Paritätischer Gesamtverband
Berlin (kobinet) Voraussichtlich heute am 5. März 2026 geht es ab 11:20 Uhr um die Reform der Grundsicherung. Dann findet im Plenum des Deutschen Bundestages die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze statt. Im Vorfeld der anstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs mit dem das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt werden soll, hat sich Katja Kipping, Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband, wie folgt zu Wort gemeldet: „CDU/CSU und SPD haben sich entschieden, die sozialen Daumenschrauben anzuziehen. Mit der Abschaffung des Bürgergeldes werden die Regeln für Arbeitsuchende massiv verschärft: Die Karenzzeit für Vermögen fällt weg, die Freibeträge fürs Schonvermögen werden reduziert. Die Wohnkosten werden bereits ab dem ersten Tag der Bedürftigkeit gedeckelt. Sanktionen können künftig bis zum Komplettentzug gehen, einschließlich der kompletten Streichung von Wohnkosten. Und eine sture Auslegung des Vermittlungsvorrangs geht zu Lasten von Qualifikation und Weiterbildung. Die neuen Regeln bringen niemanden in Arbeit. Sie verschärfen nur Existenzängste und soziale Not. Sie schaden, ohne zu helfen.“