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Hattersheim (kobinet) Die Geschichte von Marie und ihrer Mutter hat vor einigen Jahren weit über Rheinland-Pfalz hinaus Wellen geschlagen. Am 14. Oktober 2021 hat das Bundesverfassungsgericht zwar den Nichtannahmebeschluss seiner 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2021 der Verfassungsbeschwerde der alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter zur Verfassungsmäßigkeit eines partiellen Sorgerechtsentzugs wegen ihrer Verweigerung einer Förderschulbeschulung (1 BvR 1525/20) veröffentlicht. Nun berichtet Birgit Oertel, dass es zwischenzeitlich dank des Engagements von Marie, ihrer Mutter und Unterstützern nicht nur gelungen ist, dass Marie eine Schwerpunktschule besuchen konnte, sondern mittlerweile auch die Mittlere Reife geschafft hat. Ein weiteres Beispiel dafür, welchen Schaden das immer noch auf Aussonderung fokussierte Schulsystem in Deutschland zuweilen bei behinderten Kindern und ihren Eltern anrichten kann. Auf der Internetseite des Elternbunds Hessen hat Birgit Oertel die Geschichte von Marie dokumentiert.