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STUTTGART (kobinet) Alle Menschen sollen, so betont der Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg, den gleichen Zugang zu Schutz und Unterstützung in Gefahrensituationen haben. Artikel 11 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten – also auch Deutschland – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen, darunter auch humanitäre Notlagen und Naturkatastrophen, zu gewährleisten.