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DÜSSELDORF (kobinet) Das Programm „Inklusionsscheck NRW“ des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird auch im Jahr 2026 fortgeführt. Mit ihm fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe mit 500.000 Euro jährlich. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Die Anträge können bis zum 30. September online gestellt werden.