Inklusion Nord e.V. fordert grundlegende Korrekturen am Behindertengleichstellungsgesetz

Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Paragraphen zeigen, dass etwas geregelt wird
Foto: Pixabay/geralt

BREMEN (kobinet) Aus Anlass der am 11. Februar 2026 erfolgte Beschlussfassung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich der Verein „Inklusion Nord“ in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD gewandt. Darin fordert dieser Verein substanzielle Änderungen an diesem Gesetzentwurf. Der Verein begrüßt das erklärte Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksam zu verhindern und Barrierefreiheit verbindlich zu regeln. Gleichzeitig sieht Inklusion Nord jedoch gravierende Mängel im vorliegenden Entwurf, insbesondere in § 7 Absatz 3 Nummer 3.

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