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DÜSSELDORF (kobinet) Seit 2019 stellt das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen jährlich mindestens 500.000 Euro für das Programm Inklusionsscheck bereit. Vereine und Initiativen beantragen dann in einem unkomplizierten Online-Verfahren eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden. Im Jahr 2025 wurden für dieses Programm 406 Schecks mit einem Gesamtvolumen von 812.000 Euro bewilligt. Das sind so viele wie noch nie seit Einführung im Jahr 2019.