
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen aktuellen Forschungsbericht (Nr. 671, November 2025) vorgelegt, der in § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) zur Auswertung der Neuregelungen zu Assistenzhunden vorgesehen wurde. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige, ja unentbehrliche Helfer und Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Das schreibt Henry Spradau in seinem Bericht zum Thema für die kobinet-nachrichten.