Erinnerung verpflichtet – Menschenrechte verteidigen, Ausgrenzung entgegentreten

Kranz mit Schleife auf einer dunklen Fläche mit Inschrift
Kranzniederlegung am T 4 -Ehtrenmal
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert der Deutsche Behindertenrat (DBR) an die Verbrechen an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Gleichzeitig mahnt der DBR eindringlich, gerade in Zeiten, in denen Ausgrenzung, soziale Spaltung und demokratiefeindliche Tendenzen wieder spürbar zunehmen, die Lehren aus der Geschichte nicht zu ignorieren. Anlässlich des Gedenktages wird der Deutsche Behindertenrat am Mittwoch, den 28. Januar am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“- Morde in Berlin einen Kranz niederlegen.

Quelle

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen