
Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil von November 2025 entschieden, dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn das zu versteuernde Einkommen des Ehepartners bei der Grundrente angerechnet wird, nicht hingegen bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Auf diese Entscheidung macht Henry Spradau in seinem heutigen Beitrag für die kobinet-nachrichten aufmerksam.