Bund will erst 2045 barrierefrei werden und schützt Privatwirtschaft mit neuem BGG

Vier sich gegenseitig am Handgelänk haltende Hände darunter die Buchstaben BSK
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Foto: BSK e.V.

Berlin (kobinet) Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bringt nach Ansicht des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) kaum Fortschritte. Eine entsprechende Stellungnahme hat der Verband auf seiner Internetseite unter https://www.bsk-ev.org/service/aktuelles/detail/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes veröffentlicht. Von Beginn an alle notwendigen baulichen Veränderungen sowie Änderungen an beweglichen Gütern und Dienstleistungen privater Unternehmen (geplanter § 7 Absatz 3 Satz 3) pauschal als übermäßige wirtschaftliche Belastung einzustufen, verhindert nach Ansicht des BSK bereits kleinste Fortschritte in Richtung Barrierefreiheit.

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