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BERLIN (kobinet) In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) darüber, dass es eine Rechtsänderung anstrebt, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden.