
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK fordert, den aktuellen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutlich zu verbessern. Anlass ist die Beratung im Kabinett am 1. April 2026. Wie auch der Bundesrat bezweifelt der VdK die Wirksamkeit der vorgesehenen Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen. Anders als der Bundesrat lehnt der VdK jedoch eine erneute Evaluation ab. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte: „Das Gesetz ist bereits 2022 umfassend geprüft und bewertet worden. Die Ergebnisse und die Empfehlungen liegen auf dem Tisch. Weitere Verzögerungen sind für die Millionen Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, nicht hinnehmbar. Die Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfs müssen jetzt im parlamentarischen Verfahren konkret korrigiert werden.“