Betroffene brauchen längere Beschwerdefristen bei Diskriminierungen

Ferda Ataman
Ferda Ataman
Foto: Sarah Eick

Berlin (kobinet) Betroffene von Diskriminierung in Deutschland haben im europäischen Vergleich zu wenig Zeit, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Das zeigt ein neues Kurzgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus der Schriftenreihe „Standpunkte“. Statt der bisher im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgesehenen zwei Monate sollten Betroffene künftig mindestens zwölf Monate Zeit haben, um diskriminierende Vorfälle melden zu können. „Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck“, sagte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.

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