Barrierefreiheit ist Voraussetzung für gleichberechtigte medizinische Versorgung

Postkarte für barrierefreie Arztpraxen
Postkarte für barrierefreie Arztpraxen
Foto: NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW

BERLIN (kobinet) Die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V haben heute ein gemeinsames Forderungspapier zur Reform der ambulanten Versorgung veröffentlicht. Die Organisationen fordern, die Primärversorgung konsequent von den Bedarfen der Patientinnen und Patienten aus zu denken – mit verbindlicher Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung. Menschen mit Behinderungen werden im aktuellen System strukturell benachteiligt. „Das Gesundheitssystem muss eine medizinisch adäquate, qualitativ hochwertige und sozial gerechte Versorgung gewährleisten. Barrierefreiheit ist keine Option, sondern zwingende Voraussetzung – ohne sie werden Menschen mit Behinderungen systematisch vom Gesundheitssystem ausgeschlossen“, heißt es in dem Papier.

Quelle

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen