Barrierefreiheit ist kein Sahnehäubchen – Arbeit des UN-Ausschusses in Gefahr

UN-Behindertenrechtskonvention
UNO Behindertenrechtskonvention
Foto: BIZEPS Wien

Genf (kobinet) Fehlende Gelder für internationale Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung gefährden die Arbeit im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies teilte der Ausschuss am 2. Februar 2026 mit. Davon betroffen ist zum Beispiel das taube Ausschuss-Mitglied Hiroshi Tamon, der seit 2025 im Amt ist. Ihm wurde für seine Arbeit keine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung gestellt. Dies steht in ausdrücklichem Widerspruch zu einer UN-Resolution vom Dezember 2025 (80/197). Ferner kritisierte der Ausschuss, dass die nationale Gebärdensprachdolmetschung seit 2025 eingestellt wurde und die Staaten nun eine Zusatzgebühr an die Vereinten Nationen zahlen müssen, wenn sie Dolmetscherdienste aus der Ferne bereitstellen. Darauf hat H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 aufmerksam gemacht.

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