
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, beschloss die Regierungskoalition im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eine verbindliche Erklärung zu Gunsten der behinderten Arbeitgeber*innen. Diese Erklärung führt dazu, dass die behinderten Arbeitgeber*innen ihre Persönlichen Assistent*innen weiterhin nach TV-L Entgeltgruppe 5 und ab dem 1. Januar 2026 auch endlich entsprechend der aktuell gültigen Entgelttabelle bezahlen können. Dies bedeutet, dass in Berlin nun endlich die Assistent*innen, die bei Arbeitgebenden mit Behinderung direkt angestellt sind, genauso bezahlt werden, wie die Assistent*innen, die bei einem Assistenzdienst beschäftigt sind.