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Berlin (kobinet) Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Catrin Wahlen (GRÜNE) vom 4. Dezember 2025 zum Thema „Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt: Was plant der Berliner Senat?“ geantwortet. Mittlerweile wurde diese auch ins Internet eingestellt. „Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zieht der Senat die Schlussfolgerung, dass die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt, und gemeinsam mit den übrigen Bundesländern möglichst einheitliche Regelungen für zukünftige Triage-Entscheidungen zu entwickeln sind“, heißt es u.a.