
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung erklärt die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern zu wollen. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzenwurfes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes, welches zur Behandlung in der ersten Lesung für die nächste Sitzungswoche des Bundestages geplant ist. Der Gesetzentwurf verfolgt, wie es in der Information des Bundestages heißt, das Ziel für den privaten Bereich, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. „Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten“, so die Bundesregierung. Er entsprechenden Gesetzentwurf ist auf dieser Internetseite nachzulesen.