Reform des Behindertengleichstellungsgesetz hebelt UN-Behindertenrechtskonvention aus

Prof. Dr. Sigrid Arnade
Prof. Dr. Sigrid Arnade
Foto: H.-Günter Heiden

Berlin (kobinet) Entsetzt und empört reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf den jüngst vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG): „Mit den geplanten Bestimmungen wird ein unmittelbar anwendbares Recht aus der UN-Behindertenrechtskonvention ausgehebelt und damit wirkungslos,“ kritisiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. Es handele sich dabei um das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“, zu denen private Anbieter von Waren und Dienstleistungen künftig nicht mehr verpflichtet werden könnten. Mit angemessenen Vorkehrungen sind Änderungen und Anpassungen gemeint, die im Einzelfall einem behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Werden angemessene Vorkehrungen verweigert, so spricht die UN-Behindertenrechtskonvention von einer Diskriminierung, erläutert Arnade.

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