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Berlin (kobinet) Im Jahr 2020 wurde die Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Nun arbeiten die UNESCO-Kommissionen aus Frankreich und Deutschland gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen beider Länder daran, die Brailleschrift auch für die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ zu nominieren. Aus diesem Anlass laden die Deutsche UNESCO-Kommission und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zu einer Online-Veranstaltung am Donnerstag, dem 6. November 2025, von 17 bis 19 Uhr auf der Videokonferenzplattform Zoom ein. Darauf hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem Newsletter dbsv-direkt aufmerksam gemacht.