BMAS informiert über Übergangsregeln für Zulassung von Assistenzhunden

Assistenzhund Yascha Sherlock
Assistenzhund Yascha Sherlock
Foto: ISL

BERLIN (kobinet) In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) darüber, dass es eine Rechtsänderung anstrebt, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden.

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