Eingabe zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland

UN-Behindertenrechtskonvention
UNO Behindertenrechtskonvention
Foto: BIZEPS Wien

Berlin (kobinet) Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt: Sie werden nicht nur aufgrund ihrer Beeinträchtigung, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. In ihrem Alltag erleben sie viele Barrieren und auch Rechtsverletzungen. So haben sie beispielsweise einen erschwerten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zu Rechtsschutz nach Gewalterfahrungen und zu selbstbestimmter Sexualität und Elternschaft. Derzeit werden diese geschlechtsspezifischen Dimensionen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch nicht stark genug berücksichtigt – in Deutschland, aber auch international. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat deshalb einen Beteiligungsprozess zur Erstellung von menschenrechtlichen Leitlinien durchgeführt.

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