
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Münster (kobinet) Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat entschieden, dass eine Person, bei der eine seelisch bedingte (psychogene) Blindheit ohne organische Ursachen vorliegt, keinen Anspruch auf die Leistung Blindengeld hat. Diese stehe nur bei einer organisch verursachten Blindheit zu. So heißt es in einem Bericht von Henry Spradau, der diesen den kobinet-nachrichten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.