Entscheidung zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz Nordrhein-Westfalen

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Statue Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Münster (kobinet) Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat entschieden, dass eine Person, bei der eine seelisch bedingte (psychogene) Blindheit ohne organische Ursachen vorliegt, keinen Anspruch auf die Leistung Blindengeld hat. Diese stehe nur bei einer organisch verursachten Blindheit zu. So heißt es in einem Bericht von Henry Spradau, der diesen den kobinet-nachrichten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.

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