
Foto: Susanne Göbel
Frankfurt (kobinet) Sobald eine Person mit einer Schwerbehinderung im Betrieb beschäftigt ist, müssen, so besagt es § 181 Sozialgesetzbuch IX, alle öffentliche und private Arbeitgeber eine/n Inklusionsbeauftragte/n bestellen. Die Inklusionsbeauftragten vertreten ihre Arbeitgebenden in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Iris Fleischer, Inklusionsbeauftragte der Unfallkasse Hessen, möchte sich mit möglichst vielen Inklusionsbeauftragten aus hessischen Unternehmen und Behörden austauschen. Dafür möchte sie ein hessenweites Netzwerk aufbauen. Ihr Ziel ist es, Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und gemeinsam praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Geplant ist ein pragmatischer Einstieg mit einem ersten Austauschformat und der Möglichkeit, weitere Themen gemeinsam zu entwickeln.