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Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat am 19. April 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Die Kritik fällt deutlich aus. Schon das Verfahren beanstandet die ISL scharf. Das Ministerium hat den 157-seitigen Entwurf am 16. April 2026 versandt, Abgabefrist war der 20. April, 9:00 Uhr. Weniger als zwei Werktage für ein Gesetz mit existenzieller Bedeutung für behinderte und chronisch kranke Menschen. Das widerspricht dem Partizipationsgebot aus Artikel 4 Absatz 3 UN-Behindertenrechtskonvention.