Scharfe Kritik von Selbstvertretungsverbänden am Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Berlin / Hannover (kobinet) „Unsere Gesamtbewertung zum jetzigen Entwurf fällt ablehnend aus. Die anvisierte Reform muss mit ihrem Inkrafttreten funktionieren. Der jetzige Entwurf geht zu Lasten behinderter Kinder und ihrer Familien, sichert kein bedarfsgerechtes Teilhaberecht und steht den Standards des SGB IX und der UN-Behinderten- und Kinderrechtskonvention an zu vielen Stellen entgegen.“ So lautet das vernichtende Urteil in der Schlussbemerkung der gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des 1. Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, des Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) und der Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung (jumemb). Am 27. April 2026 findet die Anhörung zum Referentenentwurf im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

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