Gericht erkennt Kosten für Assistenzwohnung von BSK-Kontaktstellenleitung Susanne Steffgen an

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Statue Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Oldenburg (kobinet) Das Sozialgericht Oldenburg hat nach Informationen des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) ein Urteil mit Signalwirkung für Menschen mit hohem Assistenzbedarf gefällt: Nach fast neun Jahren Rechtsstreit wurde dort entschieden, dass ein Sozialamt die Kosten für eine zusätzliche Wohnung zur Unterbringung von Assistenzkräften in diesem Fall übernehmen muss. Für Susanne Steffgen, Leiterin der BSK-Kontaktstelle in Ganderkesee (Niedersachsen), ist das ein wichtiger Teilerfolg – und ein Beispiel dafür, dass sich ein langer Atem lohnen kann, wie es auf der Internetseite des BSK heißt.

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