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Kassel (kobinet) Für all diejenigen, die Probleme mit frei herumstehenden oder liegenden E-Rollern haben, gibt es in Kassel eine gute Nachricht: Die Stadt Kassel führt zum 1. April 2026 neue Regeln für die Anbieter von Miet‐E‐Scootern ein. Ab dann dürfen solche Fahrzeuge nur noch an Radbügeln oder auf speziell markierten Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wie die Stadt Kassel mitteilte. Die Stadt schließt dafür mit den Betreibern kostenpflichtige Sondernutzungsverträge ab, in denen u.a. diese Auflage festgeschrieben ist. Mit der zeitgleich wirksam werdenden Neufassung der Sondernutzungssatzung wird dann pro Miet‐E‐Scooter und Monat 1 Euro Sondernutzungsgebühr fällig.