BSK fordert umfassende Überarbeitung des BGG-Entwurfs – Ausnahmeregel streichen

Verena Gotzes
Verena Gotzes
Foto: BSK

Berlin (kobinet) Der von der Bundesregierung am 11.2.2026 vorgelegte Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weist massive Lücken und leider noch eine benachteiligende und nicht hinnehmbare Ausnahmeregelung für private Unternehmen auf. Seine Forderungen hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) auch in Gesprächen am 26.3.2026 mit Heike Heubach, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion im Bundestag, und am 17.3.2026 mit Wilfried Oellers, dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vorgetragen. Der BSK fordert grundsätzlich eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit. Deshalb ist die Verankerung der angemessenen Vorkehrung nur ein minimaler Fortschritt, der dann aber menschenrechtskonform ausgestaltet werden muss, wie es in einer Presseinformation des BSK heißt.

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