
Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin
Berlin (kobinet) Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und damit den Gesetzentwurf an den Bundesrat und den Bundestag zur weiteren Beratung weitergeleitet. Während sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich im April und Mai 2026 mit dem Gesetzentwurf, in dem es entscheidend darum geht, wie und ob die Barrierefreiheit in Deutschland weiterentwickelt wird, befasst, hat der Bundesrat zuerst die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Diese wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 27. März verabschiedet. Die Ergebnisse über die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates lassen darauf hoffen, dass der Bundesrat der Kritik vieler Behindertenverbände in einigen wichtigen Punkten Rückenwind verleiht, so zum Beispiel im Hinblick auf die Kritik an den geplanten massiven Ausnahmen für Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen.