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STUTTGART (kobinet) Das neue Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Die Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen wird damit zur Pflicht, und die Finanzierung geht künftig in die Verantwortung des Landes über. Bislang handelte es sich dabei um freiwillige Leistungen der Kommunen. Angesichts angespannter Haushaltslagen ziehen sich Kommunen bereits aus ihrer finanziellen Verantwortung im Gewaltschutz für Frauen zurück. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg warnen daher eindringlich: Wer jetzt kürzt, gefährdet das gesamte Hilfesystem.