
Foto: H.-Günter Heiden
Berlin (kobinet) Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 hat eine Reihe von Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD angeschrieben und deutlich gemacht, dass es keine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geben darf, durch die behinderte Menschen benachteiligt werden. Und dabei hat sie den Abgeordneten vor allem erklärt, was es mit den „angemessenen Vorkehrungen“ auf sich hat und warum der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf für die BGG Reform in dieser Form keinen Sinn macht. Denn Ausnahmeregelungen und Überforderungsregelungen seien bereits inhärenter Bestandteil des Konzepts der „angemessenen Vorkehrungen“, so dass die im Gesetzentwurf zusätzlich und pauschal formulierten umfassenden Ausnahmen für Unternehmen kontraproduktiv seien und gestrichen werden müssten.