ABiD warnt vor gravierenden Schwächen im Entwurf zur Novellierung des BGG

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BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) warnt vor gravierenden Schwächen des im vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossenen Entwurfes zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Zwar enthält der Gesetzentwurf nach Einschätzung dieses Verbandes einzelne Verbesserungen, doch eine zentrale Regelung in Paragraph 7 Absatz 3 Nummer 3 droht den Diskriminierungsschutz erheblich zu schwächen.

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