Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Anträge für Aktionen zum Europäischen Protesttag noch bis 31. März möglich

Plakat der Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag 2026
Plakat der Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag 2026
Foto: Aktion Mensch

Bonn (kobinet) Beim diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es wegen des miserablen Entwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), aber auch aufgrund der schärfer werdenden Debatte um die Eingliederungshilfe, genug Gründe, Protestaktionen durchzuführen. Die Aktion Mensch hat mit dem Slogan „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“ ein passendes Motto gefunden und unterstützt auch dieses Jahr Aktionen und Veranstaltungen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai, die zwischen dem 2. und 10. Mai 2026 stattfinden, finanziell. Dafür hat sie insgesamt 2 Millionen Euro bereitgestellt. Förderanträge können noch bis zum 31. März 2026 gestellt werden, solange die Fördermittel reichen.

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