
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). „Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher“, stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. Der DBSV ist überzeigt: „Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern.“