
Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
BERLIN (kobinet) Erst im vergangenen Jahr, 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, wurden die Opfer von „Euthanasie“-Morden und Zwangssterilisierungen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt. Dafür hatte sich die Lebenshilfe jahrelang beharrlich eingesetzt. „Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages muss die Anerkennung als Verfolgte nun auch rechtlich verankert werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.