
Foto: NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW
BERLIN (kobinet) Die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V haben heute ein gemeinsames Forderungspapier zur Reform der ambulanten Versorgung veröffentlicht. Die Organisationen fordern, die Primärversorgung konsequent von den Bedarfen der Patientinnen und Patienten aus zu denken – mit verbindlicher Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung. Menschen mit Behinderungen werden im aktuellen System strukturell benachteiligt. „Das Gesundheitssystem muss eine medizinisch adäquate, qualitativ hochwertige und sozial gerechte Versorgung gewährleisten. Barrierefreiheit ist keine Option, sondern zwingende Voraussetzung – ohne sie werden Menschen mit Behinderungen systematisch vom Gesundheitssystem ausgeschlossen“, heißt es in dem Papier.