Inklusive Bildung als verfassungs- und menschenrechtliche Verpflichtung

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Foto: omp

BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) und der Allgemeinen Behinderten Verbandes in Sachsen-Anhalt (ABiSA) erinnern in einer gemeinsamen Stellungnahme daran, dass inklusive Bildung nicht allein bildungspolitisches Ziel, sondern rechtlich verbindliche Verpflichtung ist. Zur Inklusion gehört auch das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. In Sachsen-Anhalt zeigt sich gerade, wie wenig politischen Rückhalt das Thema teils erfährt, wenn es um die praktische Umsetzung geht. In Sachsen-Anhalt will der CDU-Bildungsminister jetzt einen Fokus auf Förderschulen setzen.

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