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BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der geplanten Bürgergeldreform ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche an. „Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen. Hier darf es keine Mithaftung von Kindern für ihre Eltern geben. Jede Kürzung der ohnehin schon zu knappen Regelsätze bringt eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder mit sich und verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Zwar werden offiziell nur die Regelsätze der Eltern gekürzt, Kinder werden aber, da das Geld in den Familien durch Sanktionen insgesamt noch knapper wird, indirekt für das Verhalten der Eltern mit bestraft.“ betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.