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Berlin (kobinet) Seit über drei Jahren engagiert sich das Bündnis AGG Reform Jetzt!, in dem sich über 120 Organisationen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einsetzen. Mit dabei ist auch das NETZWERK ARTIKEL 3. Da die Bundesregierung trotz einer nötigen Umsetzung von EU-Richtlinien die Gesetzesreform immer noch nicht auf den Weg gebracht hat, erinnert das NETZWERK ARTIKEL 3 an die Forderungen des Bündnis für die AGG-Reform, die heute noch so aktuell sind, wie eh und je. „Anwendungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen ausweiten: Das AGG gilt lediglich bei Diskriminierung in den Lebensbereichen Beschäftigung sowie Güter und Dienstleistungen. Der Diskriminierungsschutz des AGG greift nicht im Bereich des staatlichen Handelns, in dem aber häufig Diskriminierung stattindet (z.B. in der Verwaltung, im öffentlichen Nahverkehr oder Polizei).“ So lautet die erste Forderung des Bündnis AGG Reform Jetzt!.