
Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil von November 2025 entschieden, dass bei der Erbringung einer Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz-Hilfe) nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) der Erlös aus dem Verkauf des Altwagens auch dann einzusetzen ist, wenn dieser kreditfinanziert war und deswegen der finanzierenden Bank gehörte. Henry Spradau hat sich diese Entscheidung genauer angeschaut.