Bundesarbeitsgericht entschied zu Präventionsverfahren nach dem SGB IX

Gebäude des Bundesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht
Foto: Bundesarbeitsgericht

Erfurt (kobinet) Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil von April 2025 entschieden, dass ein Arbeitgeber kein Präventionsverfahren durchführen muss, wenn er noch innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit eine ordentliche Kündigung aussprechen will. Diese Entscheidung hat sich Henry Spradau genau angeschaut und hierzu einen Bericht für die kobinet-nachrichten verfasst.

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